Zur Meldung ihrer Chor-Veranstaltungen nutzen Chöre ab Januar 2025 direkt das GEMA-Online Portal. Hierüber werden sowohl alle Chorischen Veranstaltungen wie auch Geselligen Veranstaltungen angemeldet. Die Registrierung erfolgt unter www.gema.de/portal. Ihre individuellen Zugangsdaten erhalten die Chöre aus den DCV-Mitgliedsverbänden per Post von der GEMA.
Nach der Auswahl des richtigen Tarifes und Eingabe aller notwendigen Daten erfolgt die Berechnung der korrekten Lizenz. Ebenso wird die Setlist online mit eingereicht. Alle Veranstaltungen, Lizenzen und Rechnungen der Vergangenheit werden im GEMA-Account des Vereins archiviert. Auch Setlist-Vorlagen mit Repertoire können gespeichert und wiederverwendet werden. Korrekturen und Änderungen der Meldungen erfolgen ebenfalls im Portal.
Es gelten für alle Meldungen dabei grundsätzlich die Fristen der GEMA – das bedeutet, bis zum Ende des Folgemonats nach einer Veranstaltung muss diese auch bei der GEMA gemeldet sein. Setlisten müssen spätestens sechs Wochen nach der Veranstaltung eingereicht werden.
Im Rahmen eines Gesamtvertrages gewährt die GEMA den Mitgliedern des DCV auf alle lizenzpflichtigen Musiknutzungen einen Nachlass von 20 Prozent auf die Vergütungssätze für chorische und gesellige Veranstaltungen mit Live- und/oder Tonträgerwiedergabe sowie bei Hintergrundmusik ohne Veranstaltungscharakter mittels Radio, Fernseher und Tonträger, soweit sie ordnungsgemäß angemeldet sind. Zusätzlich wird ein pauschaler Kulturrabatt in Höhe von 15 Prozent für chorische Veranstaltungen auf die Tarife U-K und U-V eingeräumt.
Weitere Informationen, Hilfen und den direkten Zugang zum passenden Tarif im Portal finden DCV-Mitglieder über eine eigene Landingpage der GEMA unter: https://www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/chorverband-dcv